Energieausweise

Energieausweise

Sie benötigen einen Energieausweis für Ihre Immobilie?

Besorgen wir Ihnen ! Seit Mai 2014 ist die neue Energie-Einspar-Verordnung (EnEV-2014) in Kraft. Sie schreibt unter anderem bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie die Pflicht(!) zur Aushändigung eines Energieausweises über das Wohngebäude an den Käufer oder Mieter vor.  Abhängig von der Immobilie und der Anzahl der in dieser sich befindlichen Wohneinheiten (WE) sind folgende Energieausweis-Typen gesetzlich zulässig oder vorgeschrieben:

1.  Energie - "Verbrauchs" - Ausweis für Wohngebäude
(zulässig für)
  • Wohngebäude mit 1-4 WE und Bauantrag nach dem 1.11.1977
  • Wohngebäude ab 5 WE
  • Wohngebäude mit 1-4 WE und Bauantrag vor dem 1.11.1977
die durch nachträgliche energetische Sanierungen die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 erfüllen.


2.  Energie - "Verbrauchs" - Ausweis für Nichtwohngebäude
(zulässig für)
  • alle Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken dienen (z.B. Bürogebäude)

3.  Energie - "Bedarfs" - Ausweis für Wohngebäude
(vorgeschrieben für)
  • Wohngebäude die ab 2009 errichtet wurden
  • Wohngebäude nach umfassender energetischer Sanierung (Veränderung von mehr als 50 % der Außenhülle)
  • Wohngebäude mit 1-4 WE mit Bauantrag vor dem 01.11.1977, die  energetisch nicht saniert wurden und somit die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 NICHT erfüllen

Bei der Erstellung des "Verbrauchsausweises" für Wohngebäude werden u.a. das Baujahr, der Haustyp, die Wohnfläche , der Heizungstyp,  das Vorhandensein event. Zusatzheizungen sowie die Wärmeverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre berücksichtigt.

Bei der Erstellung des "Verbrauchsausweises" für Nichtwohngebäude werden u.a. das Baujahr, die Nutzungsart, die Nettogrundfläche , der Heizungstyp,  die Wärme- und Stromverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre berücksichtigt.

Die Erstellung eines "Bedarfsausweises" über uns basiert auf dem Verfahren der "Vereinfachungen nach § 9 Absatz 2 der EnEV". Trotz dieser Vereinfachungen ist die Erstellung eines solchen Ausweises deutlich aufwendiger und bedingt auf jeden Fall einen Ortstermin am Objekt.  Berücksichtigt werden müssen u.a. das Baujahr von Haus, Fenstern und der Heizung, die Bauweise, die Wohnfläche, die Anzahl der Vollgeschosse, die Gebäudegrundfläche, die Raumhöhe, Ausbauweise des Dachgeschosses, die Bauart der Fenster, die Gesamtfläche und die Ausrichtung aller Fenster, der Dämmstandard, ggfs. nachträgliche Dämmmassnahmen, die Heiztechnik, die Warmwasseraufbereitungstechnik, ggfs. regenerative Energien (falls vorhanden), die Lüftung, die Dachform sowie die Dachneigung.

In Ihrem Auftrag lassen wir für Ihre Wohnimmobilie schnell und kostengünstig einen Energieausweis erstellen. Die Immobilie sollten dabei möglichst im regionalen Umfeld unseres Firmensitzes liegen. Der rechtsgültige Ausweis gilt für 10 Jahre und entspricht den gesetzlichen Anforderungen der EnEV 2014. Er ist mit einer Kennziffer, der Adresse und der Nummer des ausstellungsberechtigten Architekten versehen.

Nach Auftragserteilung sprechen wir mit Ihnen, abhängig vom Ausweistyp, entweder teilweise telefonisch oder direkt vor Ort alle relevanten Parameter zur Ausweiserstellung durch und nehmen wichtige Rahmendaten auf. Den Ausweis lassen wir Ihnen dann i.d.R. innerhalb von nur 24 Stunden als pdf-Datei per E-Mail  zukommen.
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